Ihre Vorteile
- Auszeichnung als vertrauenswürdige Veranstaltung
- Verwendung des Logos «Jugendschutzlabel – unbeschwert feiern»
- Positive Öffentlichkeitswirkung mit Präsenz auf der Label-Website und Social Media Kanälen
- Begleitung und Beratung durch Jugendschutz Bern oder Solothurn (inkl. Auswertungsbericht)
- Kostenloses Monitoring Ihrer Veranstaltung
- Diverse Vergünstigungen und Angebote
So erhalten Sie das Label
- Schriftliche Anmeldung bis spätestens zwei Monate vor dem Anlass
- Prüfen der Angaben durch Jugendschutz Bern oder Solothurn
- Umsetzen der obligatorischen und empfohlenen Kriterien
- Bei erfüllen der Kriterien: Bestätigung und Auszeichnung durch Jugendschutz Bern oder Solothurn
Das Label «Jugendschutz-Label – unbeschwert feiern» wird vergeben, wenn die obligatorischen Kriterien und mindestens fünf empfohlene Kriterien erfüllt sind.
Für weitere Infos und einen Überblick über alle Kriterien: Antrag BE / Antrag SO.
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen müssen auch ohne Label eingehalten werden:
- Keine Abgabe von Wein, Bier, Fruchtwein an unter 16-Jährige.
- Keine Spirituosen, Apéritifs, Alcopops und Nikotinprodukte an unter 18-Jährige.
- Hinweisschilder zu den Jugendschutzbestimmungen an jeder Abgabestelle.
- «Sirupartikel»: Mindestens drei alkoholfreie Getränke, welche kostengünstiger erhältlich sind als dieselbe Menge des billigsten alkoholischen Getränks.
- Sichtbare Trennung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken.
- Aushang der Getränkepreise.
- Keine „Happy Hours“ oder ähnliche Vergünstigungen.*
- Das Personal wird über die Jugendschutzbestimmungen informiert.
- Einhaltung vom Passivrauchschutz.
- Jeglicher Konsum von illegalen Betäubungsmitteln ist verboten
- Inhaber Betriebsbewilligung ist für Kontrolle des Zutrittsalters verantwortlich
- Keine Alkohol- und Tabakwerbung ausserhalb der Verkaufspunkte
*Gilt nur für den Kanton Bern